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  • Über die Künstler

    Unsere lebendigen und dynamischen Künstler kommen aus der Utopia-Region; ein großes abgelegenes Gebiet in Zentralaustralien, in dem es bis vor Kurzem kein staatlich finanziertes Kunstzentrum gab. Als Ergebnis ihrer Pionierleistungen verfügen sie über eine der stärksten und reichsten Kunstgeschichten.

  • Layby-Bedingungen, Vereinbarungen und Vertrag

    Kunstwerke können vor Ort über Lay-Buy powered by PayPal erworben werden. Um vor Ort zu kaufen, wählen Sie beim Bezahlvorgang einfach die Zahlungsoption „Lay-Buy“ aus.

    Als Anzahlung ist eine nicht rückzahlbare Anzahlung von 20 % erforderlich, gefolgt von monatlichen Zahlungen. Sie können maximal bis zu 6 Monate für den Abschluss des Kaufs auswählen, wobei automatische Zahlungen beim Bezahlvorgang eingerichtet werden. Die Bestellung wird Ihnen mit der letzten Rate zugesandt.

    Für alle Rastplätze wird eine Verwaltungsgebühr von 0,9 % erhoben.


    Geschäftsbedingungen

    Lay-Buy Financial Solutions Pty Ltd, firmierend unter www.lay-buys.com, hat Kernprinzipien identifiziert, die unserer Meinung nach für alle Lay-Buy-Vereinbarungsgeschäfte, die über unsere Zahlungsoption PUT IT ON LAY-BUY powered by PayPal-Checkout abgewickelt werden, integral und zwingend erforderlich sind fair und angemessen gemäß dem Fair Trading Act 1999.

    Die nachstehenden Grundsätze bilden daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Lay-Buy- oder Lay-by-Verträge und damit verbundenen Transaktionen. Dies gilt für alle Mietvertragsvorlagen, die sowohl vom Verkäufer als auch vom Verbraucher verwendet werden:

    1. Zahlungsnachweis
      Sowohl für den Händler als auch für den Käufer steht stets eine Aufzeichnung der Zahlungstransaktionshistorie zur Verfügung, in der alle bisher gezahlten Beträge sowie das Datum und der Wert aller künftig ausstehenden Zahlungen gemäß Ihrer vereinbarten Standzeitrichtlinie erfasst werden.
    2. Lagerung und Identifizierung von Lay-Buy-Produkten
      Lay-Buy-Produkte werden beiseite gelegt und getrennt von anderen Produkten gelagert. Produkte werden durch eine Nummer oder eine andere Kennzeichnung eindeutig als „Lay-By-Vertragsprodukte“ gekennzeichnet.
    3. Stornierung des Lay-Buy durch den Käufer
      Der Käufer kann sein LayBy-Vertragsformular jederzeit vor der Lieferung von Produkten und bei Lieferung von Produkten stornieren, wenn die Produkte beschädigt sind, indem er den Verkäufer schriftlich oder mündlich davon in Kenntnis setzt. Wenn ein Käufer einen Lay-Buy storniert, wird der Verkäufer dies tun Geben Sie dem Käufer auf Wunsch des Verkäufers eine „Widerrufserklärung“, in der Folgendes aufgeführt ist:
      a) Der Kaufpreis der Produkte; Und
      b) Informieren Sie den Kunden über die Stornierungsgebühr, die gemäß allen Lay-By-Geschäftsbedingungen an den Verkäufer zu zahlen ist; Und
      c) Der im Rahmen des Lay-Buy gezahlte Gesamtbetrag; Und
      d) Jeglicher Betrag, der entweder dem Käufer oder dem Verkäufer gemäß den Wartefristbedingungen bei der Stornierung des Lay-By-Kaufs geschuldet wird. Wenn der Verkäufer die mündliche Stornierung des Käufers nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, dem Käufer ein ordnungsgemäß ausgefülltes Lay-By-Formular auszuhändigen/zuzusenden Sofortige Stornierung.
    4. Stornierung des Lay-Buy durch den Verkäufer
      Der Verkäufer im Rahmen eines Lay-Buy darf diesen nicht stornieren, es sei denn –
      a) Der Käufer verstößt gegen eine Bestimmung des Lay-Buy; oder
      b) Der Verkäufer stellt den Handel ein; oder
      c) Die Produkte sind nicht mehr verfügbar
    5. Stornierung bei Verstoß des Käufers
      Wenn ein Käufer gegen eine Bedingung eines Lay-Buy verstoßen hat und der Verkäufer beabsichtigt, den Lay-Buy zu stornieren, muss der Verkäufer zuvor –
      a) Den Käufer über die Absicht des Verkäufers informieren, den Lay-Buy zu stornieren; Und
      b) Geben Sie dem Käufer mindestens 14 Tage Zeit, um den Verstoß zu beheben. Und
      c) Die Mitteilung muss erfolgen:I) schriftlich an die letzte bekannte Adresse des Käufers oder, wenn der Käufer damit einverstanden ist, mündlich; Und
      II) muss den Verstoß gegen den Lay-Buy angeben, aufgrund dessen der Lay-Buy storniert wird; Und
      III) muss die Frist angeben, innerhalb derer der Käufer den Verstoß beheben muss;
      IV) muss die unten aufgeführten Angaben machen:* den Kaufpreis der Produkte;
      * alle im Rahmen der Vereinbarung zu zahlenden Stornierungsgebühren; Und
      * der im Rahmen des Lay-Buy gezahlte Gesamtbetrag;
      * Jeder Betrag, der entweder dem Käufer oder dem Verkäufer gemäß den Bedingungen des Lay-Buy bei der Stornierung des Lay-Buy zusteht. Der Lay-Buy wird am Ende des in der Mitteilung angegebenen Zeitraums storniert, es sei denn, der Käufer behebt den Verstoß zuvor dann oder der Verkäufer stimmt zu, es nicht zu stornieren.
    6. Stornierung bei Geschäftsschluss
      Wenn der Verkäufer im Rahmen einer Lay-Buy-Vereinbarung vorschlägt, den Handel vor Abschluss der Vereinbarung einzustellen, muss der Verkäufer den Käufer über den Vorschlag informieren und entweder –
      (a) dem Käufer eine Frist von 7 Tagen einräumen, um den Vertrag abzuschließen; Und
      (b) den Lay-Buy stornieren
    7. Stornierung, wenn Produkte nicht verfügbar sind
      Wenn die Produkte nicht mehr verfügbar sind, muss der Verkäufer den Lay-Buy stornieren und alle Beträge an den Käufer zurückerstatten.
    8. Wirkung der Stornierung
      Vorbehaltlich des oben Gesagten muss der Verkäufer bei Stornierung eines Lay-Buy durch eine der Parteien den gesamten gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen abzüglich der Anzahlung von 20 % als Stornierungsgebühr zurückerstatten. Es liegen Umstände vor, die es dem Verkäufer verbieten, die Stornogebühr einzubehalten. Dazu gehören unter anderem Situationen, in denen die Produkte beschädigt sind oder nicht geliefert werden oder in denen der Verkäufer gegen eine Bestimmung der Lay-Buy-Erklärung verstoßen hat.
    9. Stornogebühr / nicht erstattungsfähige Anzahlung
      Gemäß den Bedingungen aller Lay-Buy-Angebote berechnet der Verkäufer dem Käufer eine Stornogebühr von 20 % des Gesamtbestellwerts.
    10. Bankgebühren, Rückerstattungsgebühren
      Der Verkäufer ist berechtigt, alle Rückbuchungsgebühren, die eine bestimmte Bank für eine bestimmte Kundenrückbuchung aus einem bestimmten Lay-Buy-Geschäft erhält, an den Käufer weiterzugeben.
    11. Servicegebühr
      Der Verkäufer wird dem Kunden bei einer Lay-Buy-Verkaufstransaktion keine Zinsen, Mitgliedsbeiträge oder Servicegebühren in Rechnung stellen. Lay-Buy Financial Solutions Pty Ltd, firmierend unter www.lay-buys.com, erhebt eine Verwaltungsgebühr, die einmalig 0,9 % des Gesamtbestellwerts an der Kasse beträgt. Der Käufer zahlt diesen Betrag an der Kasse zum Zeitpunkt der Zahlung der Anzahlung an Lay-Buys. Diese Gebühr ist eine Verwaltungsgebühr und daher nicht erstattungsfähig.
    12. Laienberichterstattung
      Der Verkäufer muss für alle Lay-Buy-Geschäfte über Berichte verfügen, die die geleistete Anzahlung, den Lay-Buy-Zeitraum, die Häufigkeit der erforderlichen Zahlungen und den pro Rate erforderlichen Zahlungsbetrag abdecken. und eine vollständige Aufzeichnung aller bisher getätigten Zahlungen (Betrag und Datum der Zahlung).
    13. Lieferung
      Bei allen Lay-Buy-Angeboten versendet der Verkäufer das/die Käuferprodukt(e) erst nach Erhalt der letzten Ratenzahlung.
    14. VERSCHIEDENES
      14.1 Diese Vereinbarung ist für die Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger der Vertragsparteien bindend, kommt ihnen zugute und ist durchsetzbar.
      14.2 Diese Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das von allen Vertragsparteien ordnungsgemäß unterzeichnet wurde.
      14.3 Die Parteien sichern hiermit zu und garantieren, dass jede von ihnen das volle Recht, die Befugnis und die Befugnis hat, diese Vereinbarung abzuschließen und ihre Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu erfüllen.
      14.4 Diese Vereinbarung kann gleichzeitig in einer oder mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt, die jedoch alle zusammen ein und dasselbe Dokument darstellen.
      14.5 Die hierin enthaltenen Artikelüberschriften dienen nur zu Referenzzwecken und haben keinerlei Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung dieser Vereinbarung.